Liebe Tennisfreunde! |
Ab Dienstag, 28.12.2021 gilt wieder eine neue Corona-Schutzverordnung. Ab diesem Datum benötigen Sie zusätzlich zum Impfnachweis und Ihrem Personalausweis auch noch einen aktuellen, negativen Test. Es gelten hier folgende Fristen: |
- Ein Antigenschnelltest darf höchstens 24 Stunden alt sein.
- Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein.
- Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen ab dem 10. Januar 2022 wieder automatisch als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Corona-Test getesteten Personen gleichgestellt. In den Ferien benötigen Kinder ab 7 Jahre auch einen negativen Test.
Bitte informieren Sie Ihre Spielpartner und legen Sie die Nachweise in unserem Center-Büro vor, erst dann dürfen Sie die Halle betreten! |
Mit sportlichen Grüßen |
Ihr Team vom tennis center St. Hubert |